Hinweis zum Inhalt Dieser Artikel wurde mit Claude (Anthropic) auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen erstellt — Inhalt ohne Gewähr. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte den offiziellen L-GAV-Text bei l-gav.ch oder eine Treuhand- bzw. Rechtsstelle.

Was ist der L-GAV überhaupt?

Der Landesgesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes — kurz L-GAV — ist einer der grössten und ältesten Gesamtarbeitsverträge der Schweiz. Er gilt für sämtliche Betriebe, die «überwiegend Speisen oder Getränke gegen Entgelt abgeben», also Restaurants, Hotels, Cafés, Bars, Catering-Betriebe sowie deren Mitarbeitende. Er ist allgemeinverbindlich erklärt — das heisst, er gilt auch für Betriebe, die keinem Branchenverband angehören.

Geregelt sind unter anderem:

Was sich für 2026 voraussichtlich ändert

Die Vertragsparteien — Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Swiss Catering, Hotel & Gastro Union und Unia — verhandeln Anpassungen typischerweise im Mehrjahresrhythmus. Zu den erwarteten Themen für 2026 gehören Mindestlohn-Anpassungen aufgrund der Teuerung, Präzisierungen bei der Arbeitszeitkontrolle sowie eine voraussichtlich stärkere Betonung der digitalen Erfassung.

Wichtig: Konkrete Beträge und Inkrafttretensdaten werden erst mit der offiziellen Publikation der jeweiligen Vertragsfassung verbindlich. Wer auf «Vermutungen» hin Lohnanpassungen plant, riskiert sowohl Unter- als auch Überzahlungen — beides ist problematisch.

Die einzige verlässliche Quelle ist der jeweils gültige L-GAV-Text auf l-gav.ch. Alles andere — auch dieser Artikel — ist eine Annäherung.

Wo HR-Software den Unterschied macht

Der L-GAV ist kein einfaches Dokument. Allein die Mindestlohn-Tabelle hat zahlreiche Kategorien, kombiniert nach Funktion und Ausbildungsstand. Ein Servicemitarbeiter ohne EFZ verdient anders als eine gelernte Köchin — und diese wieder anders, wenn sie 6 oder mehr Berufsjahre vorweist. Manuell ist das fehlerträchtig.

Automatische Mindestlohn-Prüfung

Eine Software wie Swiftli Smart HR bildet die L-GAV-Tabelle als strukturierte Daten ab — also nicht als PDF zum Nachschlagen, sondern als maschinenlesbare Regel. Sobald ein neuer Mitarbeiter angelegt wird, prüft das System automatisch, ob der eingegebene Lohn die Mindestschwelle erreicht. Liegt er drunter, kommt eine Warnung — bevor der Vertrag unterschrieben ist.

Pausen, die wirklich erfasst werden

Der L-GAV schreibt Pausen ab einer bestimmten Schichtdauer vor. In der Praxis werden Pausen oft pauschal abgezogen, ohne sie tatsächlich zu erfassen — was bei einer Arbeitsinspektion teuer werden kann. Eine vernünftige Zeiterfassung trennt Anwesenheit und Pause sauber, und macht beides revisionssicher dokumentierbar.

13. Monatslohn anteilig korrekt

Tritt ein Mitarbeiter Mitte Jahr ein, hat er Anspruch auf einen anteiligen 13. Monatslohn. Das ist mathematisch trivial — aber bei 25 Mitarbeitenden mit unterschiedlichen Eintrittsdaten, Pensen und Lohnerhöhungen wird es schnell zur Stolperfalle. Software rechnet das deterministisch und nachvollziehbar.

Überstundenzuschläge — ja, in welcher Reihenfolge?

Der L-GAV unterscheidet zwischen Überstunden, Mehrarbeit und Sonntagszuschlägen. Die Reihenfolge der Berechnung ist nicht trivial. Eine gute Software hat diese Logik eingebaut — und kann auf Knopfdruck zeigen, was wann wie zugeschlagen wurde.

Was Sie als Betrieb tun sollten

Fazit

Der L-GAV ist kein bürokratischer Papiertiger, sondern für viele Schweizer Betriebe der wichtigste rechtliche Rahmen ihres Personalwesens. Wer ihn manuell verwaltet, baut Risiken auf. Wer ihn als strukturierte Daten in einer HR-Software einbettet, macht aus einem Compliance-Aufwand einen geprüften, automatischen Prozess — und kann sich auf das konzentrieren, was eigentlich zählt: gut gelaunte Mitarbeitende und zufriedene Gäste.

Quellen & weiterführende Links

Bildnachweis: Hero-Illustration ist eine eigene SVG-Grafik (kein Stockfoto, keine Personen-Abbildung) — erstellt von Pahl Digital Art. Phosphor Icons (MIT). Vollständige Bildquellen-Angabe im Impressum.

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